
Milch und Milchprodukte sind kühlpflichtige Lebensmittel, das heißt, dass sie gekühlt aufbewahrt werden müssen. Eine Ausnahme bilden haltbare Milchprodukte (z.B. ultrahocherhitzte Produkte), die in ungeöffnetem Zustand zwar mehrere Monate halten, nach dem Öffnen aber wie kühlbedürftige Frischeprodukte zu behandeln sind.